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Information zu Rezeptfälschungen bei Muster-16-Verordnungen

Die Krankenkassen bitten uns Sie darüber zu informieren, dass es seit Dezember 2025 vermehrt zu Muster-16 Rezeptfälschungen kommt, besonders bei onkologischen Wirkstoffen in oraler Darreichungsform. Daher der Hinweis auf die Ausstellung eines bisher fälschungssicheren E-Rezeptes, sofern möglich, und um sichere Verwahrung von Muster-16-Formularen und BTM-Rezepten in den Praxen.