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Gesetze mit ITA-Bezug

Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)

Zur Verbesserung der Patientenversorgung beschloss der Gesetzgeber mit dem E-Health-Gesetz Maßnahmen zur Beschleunigung der Einführung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen.

Es regelt den Aufbau der Telematikinfrastruktur und die Ein- und Durchführung der Anwendungen in der TI, sowie der Videosprechstunde.


Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG)

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz behandelt Maßnahmen, die die Arbeitsbedingungen von Pflegekräften betreffen und diese verbessern sollen.

In ihm sind Erweiterungen der Regelung zur Videosprechstunde zu finden.


Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG)

Um Wartezeiten auf Arzttermine zu verkürzen, die Versorgung in ländlichen Regionen, sowie die Vergütung vertragsärztlicher Leistungen zu verbessern, hat der Gesetzgeber das Terminservice- und Versorgungsgesetz verabschiedet.

Bezüglich Digitalisierung im Gesundheitswesen regelt das TSVG die Einführung der elektronischen Patientenakte und die elektronische Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.


Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG)

Das Digitale-Versorgung-Gesetz regelt den Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen, stärkt die Telemedizin und gibt Maßnahmen zur Erweiterung der Telematikinfrastruktur vor.

Die für unsere Mitglieder wichtigsten Inhalte des DVG sind:

  • Vereinfachung der Videosprechstunde
  • Datenschutzrechtliche Anpassungen zur elektronischen Patientenakte (ePA)
  • Verschärfen der Sanktionen für Vertragsärzte, die nicht in der Lage sind, das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchzuführen
  • Beauftragung der KBV, verbindliche IT-Sicherheitsstandards für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten festzulegen

Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur (Patientendaten-Schutz-Gesetz – PDSG)

Das Patientendaten-Schutz-Gesetz führt digitale Angebote wie das eRezept ein und erweitert die Anforderungen an die elektronische Patientenakte.

Weitläufig betrachtet behandelt das PDSG:

  • Einführung der elektronischen Verordnung (eRezept)
  • Regelung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und weiterer digitaler Lösungen
  • Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte (ePA)
  • insbesondere Rechte und Ansprüche der Versicherten
  • Datenschutzaspekte

Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im
Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG)

Das Gesetz enthält Regelungen zur Verbesserung der digitalen Anwendungen im Bereich der medizinischen und pflegerischen Versorgung. Dabei geht es insbesondere darum, die Nutzerfreundlichkeit zu stärken und die Verbreitung zu erhöhen. So werden Verordnungsdaten im Versorgungsprozess nutzbar gemacht oder einfache Identifizierungsverfahren in den Apotheken ermöglicht. Zugleich werden Hürden abgebaut, die derzeit aufgrund von Beschränkungen durch Anbieter und Hersteller informationstechnischer Systeme im Rahmen der Telematikinfrastruktur bestehen.


Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG)

Das Digital-Gesetz soll den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten mit digitalen Lösungen vereinfachen. Zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Einrichtung der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das eRezept als verbindlicher Standard eingerichtet.


Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG)

Mit dem GDNG sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Kern des Gesetzes ist die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke. Dazu wird unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut.