Press Ctrl/Cmd + P to print
or save as PDF

Desinfizierende Reinigung in der Praxis. Die Anwendung der Biozidprodukte-Verordnung kurz und knapp erklärt.

Biozide sind Substanzen, die gegen Bakterien, Pilze aber auch Algen und Schädlinge eingesetzt werden. Die EU-Verordnung Nr. 528/2012 ist seit ­1. September 2013 gültig und regelt die Zulassung, Verwendung sowie das Inverkehrbringen von Biozidprodukten in der Europäischen Union. Biozid-Produkte werden nach ihrem Anwendungszweck in vier Hauptgruppen gemäß Anhang V der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 unterteilt (Desinfektionsmittel, Schutzmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel sowie sonstige Biozid-Produkte).

4 Hauptgruppen, 22 Produktarten

Für die desinfizierende Reinigung sind die Desinfek­tionsmittel in der Hauptgruppe 1 relevant. Die Produktarten (produkt type PT) in Hauptgruppe 1 – Des­infektionsmittel umfassen keine Reinigungsmittel mit nicht beabsichtigter biozider Wirkung.

Biocidal produkt types

  • PT 1: Menschliche Hygiene z.B. Händedesinfektionsmittel
  • PT 2: Desinfektionsmittel, nicht zur direkten Anwendung bei Menschen. Spezielle Anforderungen für den medizinischen Bereich,

Ein Desinfektionsmittel darf als Desinfektions­mittel bezeichnet werden, wenn dessen Wirksamkeit mindestens als bakterizid und levurozid nachge­wiesen ist.  

Die Wirksamkeitsprüfung wird gemäß definierten EN-Normen durchgeführt und bestätigt (Regel­werke: ECHA Claims Matrices, EN 14885). Die DIN-EN-Normen stellen die Grundlage für die Zulassung als Biozid. Geprüft wird in einem zweistufigen Verfahren. Dabei wird der Wert mit der höchsten Wirksamkeit in Bezug auf Dosierung und Zeit ermittelt.

  • Bakterizidie: Wirksam gegenüber Bakterien.
  • Viruzidie: Beschreibt die Wirksamkeit gegen Viren. „Viruzid“ bedeutet wirksam gegen alle Viren, „begrenzt viruzid“ gegen behüllte Viren und „begrenzt viruzid Plus“ heißt wirksam gegen behüllte Viren sowie Adeno-, Noro- und Rotaviren.
  • Levurozidie: Beschreibt die Wirksamkeit nur gegenüber Hefepilzen.
  • Sporizidie: Sporen sind stabile Dauerformen von Bakterien, nicht zu verwechseln mit pilzlichen Sporen.
  • Mykobakterizidie: Beschreibt die Wirksamkeit gegen Mykobakterien.
  • Fungizidie: Beschreibt die Wirksamkeit gegenüber allen Pilzen.

Altwirkstoffe

Sog. Altwirkstoffe sind bis auf Weiteres ohne Zulassung verkehrsfähig. Produkte welche im Rahmen einer Übergangsregelung verkehrsfähig sind und für die eine Meldung durchgeführt wurde, haben eine Registriernummer. Die Registriernummer besteht aus einem Buchstaben (N-) und einer Zahl.

Produkte ohne Zulassung sind nach der Übergangsregelung nicht mehr verkehrs­fähig. Dies gilt auch für Produkte mit Zulassung/Zertifizierung einer nationalen Institution.

Auswahl des richtigen Mittels

Welche Desinfektionsmittel im Zusammenhang mit der Biozidprodukte-Verordnung im Rahmen der Praxisreinigung eingesetzt werden können, finden Sie auf der Internetseite der europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA-­Liste) oder auf auf folgenden Listen:

  • IHO-Liste: Aktuell verfüg­bare Desinfektionsmittel für verschiedene Bereiche.
  • VAH-Liste: Mittel zur Desinfektion in medizinischen Bereichen.
  • RKI-Liste:  Bei behördlich angeordneter Entseuchung.
Um Resistenzen und Hautschädigungen durch unsachgemäße Anwendung von Desinfektionsmitteln zu vermeiden, müssen diese immer entsprechend den Angaben in der Gebrauchsanleitung verwendet werden. Unsachgemäße Anwendung kann zur Bildung von Resistenzen bei den zu bekämpfenden Schadorganismen führen. Die Desinfektionsmittel sind in diesem Fall wenig oder gar nicht mehr wirksam.