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Dauerthema: Händedesinfektion, Schmuck, Ringe, künstliche und lange Nägel

Händedesinfektionsmittel können nur dort wirken, wo eine satte Benetzung erfolgt ist

Das Tragen von Schmuck und Ringen sowie langen und künstlichen Fingernägeln schränkt die Effektivität des angewandten Händedesinfektionsmittels ein, auch wenn bei der hygienischen Händedesinfektion das Einreiben korrekt erfolgt ist und die Einwirkzeit eingehalten wird.

TRBA 250 Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege 4.1.7 Schmuck und Fingernägel

Auch aus Arbeitsschutzgründen ist das Tragen von Schmuck an Händen und Unterarmen nicht zulässig, da Feuchtigkeit oder nicht verdunstetes Desinfektionsmittel unter dem Schmuck Hautirritationen beim Träger hervorrufen können.

Fingernägel sind kurz und rund geschnitten zu tragen und sollen die Fingerkuppe nicht überragen.

Zusätzlich besteht ein erhöhtes Perforationsrisiko von Handschuhen durch lange Fingernägel und Schmuck, wodurch die Schutzfunktion – sowohl für das Personal als auch gegenüber dem Patienten – nicht mehr gewährleistet ist.

Bei Tätigkeiten, die eine hygienische Händedesinfektion erfordern, dürfen an Händen
und Unterarmen z.B. keine
– Schmuckstücke,
– Ringe, einschließlich Eheringe,
– Armbanduhren,
– Piercings,
– künstlichen Fingernägel,
– sogenannten Freundschaftsbänder
getragen werden.

Unter Schmuck und Ringen kann das Desinfektionsmittel die darunter liegende Haut möglicherweise nicht ausreichend benetzen. Zudem können auf Ringen und Schmuck Mikroorganismen lange Zeit anhaften und überleben, die mit Händedesinfektionsmitteln nicht sicher inaktiviert werden.

Lässt man Ringe und Schmuck bei der hygienischen Händedesinfektion an, kann daher nicht sicher verhindert werden, dass Krankheitserreger über die Hände übertragen werden und die Infektionskette wirksam unterbrochen wird.

Bei jedem Risiko besteht die Möglichkeit, dass es tatsächlich eintritt

Lackierte Fingernägel können den Erfolg einer Händedesinfektion gefährden. Deswegen ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu entscheiden, ob auf Nagellack verzichtet werden muss.

Kennen Sie den Horn-Effekt?

Beim Horn-Effekt oder Überstrahlungseffekt) wirken sich besonders negative Merkmale auf den ersten Eindruck aus und der erste Eindruck spielt z.B. im Rahmen einer behördlichen Praxisüberprüfung für den Behördenvertreter vom Gesundheitsamt oder dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz immer eine wichtige Rolle.

Eine Unmittelbar herausstechende Feststellung – zum Beispiel, dass die Mitarbeiter am Point of Care, Schmuck an Unterarmen, Ringe und lange Fingernägel tragen – eine Eigenschaft oder Verhaltensweise, die mit den Hygieneregeln korreliert, kann die Begehungsstrategie der Behörde grundlegend beeinflussen.

Wenn der erste Eindruck den Behördenvertreter daran zweifeln lässt, dass die hygienische Prozess- und Strukturqualität in der Praxis den aktuellen Anforderungen entspricht, erfolgt eine systematische Prüfung.Das ist natürlich zeitaufwendiger für die Behörde, hilft aber dabei, vom ursprünglichen subjektiven Eindruck zu einem objektiveren Gesamturteil zu kommen.