Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) gemäß § 116b SGB V bezeichnet ein Versorgungskonzept, das sich an Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren und/oder seltenen Erkrankungen richtet. Spezialisierte Ärztinnen und Ärzte bilden hierbei ein interdisziplinäres ASV-Team zur gemeinsamen und koordinierten Diagnostik und Behandlung der Erkrankungen.
Hierzu können niedergelassene Ärzte, Medizinische Versorgungszentren sowie Krankenhäuser eine ASV anbieten.
Generelle sowie erkrankungsspezifische Anforderungen werden hierbei durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung (GBA) § 116b SGB V (ASV-RL) definiert. Hieraus leiten sich auch die jeweils maßgeblichen ASV-Indikationen (GBA) ab.
Abrechnung über die KV Saarland
Sofern die Teilnahme an einem ASV-Team durch den erweiterten Landesausschuss bestätigt wurde, kann die Abrechnung der ASV-Leistungen unkompliziert über die KV Saarland erfolgen. Hierzu ist lediglich eine einmalige Abrechnungsbeauftragung über das auf dieser Seite abrufbare Formular (PDF) nötig.
Nach genehmigter Abrechnungsbeauftragung können die einzelnen ASV-Leistungen unter Angabe der jeweiligen ASV-Teamnummer mit der Quartalsabrechnung bei der KV Saarland eingereicht werden.