Nur wer über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügt, kann zur vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung zugelassen oder ermächtigt werden.
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Arzt & Psychotherapeut
- Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
 - Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit im Rahmen von Job-Sharing
 - Verzicht auf die Zulassung
 - Hälftiger Verzicht auf die Zulassung
 - Verzicht auf die Zulassung zur Anstellung
 - Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes
 - Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes im Job-Sharing
 - Antrag auf Genehmigung zur Verlegung des Vertragsarztsitzes
 
MVZ
- Antrag auf Zulassung als MVZ
 - Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes in einem MVZ
 - Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines angestellten Arztes im Job-Sharing in einem MVZ
 - Verzicht auf die Zulassung zur Anstellung in einem MVZ
 
Ermächtigung
                Bitte beachten Sie, dass über Anträge an den Sitzungsterminen des Zulassungsausschusses nur entschieden werden kann, wenn diese vollständig vorliegen.