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Honorarverteilungsmaßstab

Honorarverteilungsmaßstab (HVM)

Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat im Rahmen ihrer Sitzung am 07.12.2022 mit anschließender schriftlicher Beschlussfassung notwendige Änderungen aufgrund der Umsetzung von Beschlüssen des Bewertungsausschusses und Anpassungen der KBV-Vorgaben sowie redaktionelle Anpassungen und Streichungen im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) zum 01.01.2023 beschlossen.

Den ab 01.01.2023 gültigen HVM sowie das aktuelle Sonderrundschreiben HVM-News 1/2023 finden Sie nachstehend.

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    5c_HVM gültig ab 01.10.2020

    5c_HVM gültig ab 01.10.2020

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