Honorarverteilungsmaßstab 2022 Honorarverteilungsmaßstab 2021 Honorarverteilungsmaßstab 2020 Honorarverteilungsmaßstab 2019 Honorarverteilungsmaßstab 2018 - Honorarverteilungsmaßstab
Die Vertreterversammlung der KV Saarland hat im Rahmen ihrer Sitzung am 08.12.2021 mit anschließender schriftlicher Beschlussfassung die Anwendung des „Krisenfall-HVM“ für das 4. Quartal 2021 beschlossen.
Anlage 9 „Krisenfall – HVM“
Der aktuell gültige HVM beinhaltet in seiner Anlage 9 „Krisenfall-HVM“ einen MGV-Schutzschirm der in einem Pandemie-Quartal nach Beschluss der Vertreterversammlung der KV Saarland Anwendung finden kann. Die Anlage 9 wird auch im 4. Quartal 2021 mit folgenden Inhalten angewendet:
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- Es gelten die Vorgaben und Regelungen der Praxisbudgets.
- Verzeichnet nach Anwendung der Praxisbudget-Systematik eine Praxis einen Honorarverlust von mehr als 10%, so werden auf Antrag der Praxis Kompensationszahlungen unter Beachtung der folgenden Eckpunkte geleistet:
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- Die Praxis muss im Vergleich zum Vorjahresquartal einen pandemiebedingten Fallzahlrückgang verzeichnen (Ein Fall reicht). Ist ein Vergleich mit dem Vorjahresquartal pandemiebedingt nicht möglich, so gelten als Vergleichsmaßstab die Fallzahlen des jeweiligen Vorvorjahresquartals.
- Darüber hinaus muss die Praxis einen Rückgang des Gesamthonorars von mehr als 10% verzeichnen.
- Sind beide Kriterien erfüllt, erhält die Praxis einen Ausgleich des MGV-Honorars auf 90% des Vorjahresquartals, maximal jedoch 90% des Gesamthonorars im Vorjahresquartal.
- Die erforderlichen Finanzmittel werden aus versorgungsbereichsspezifischen Rückstellungen für überproportionale Honorarverluste entnommen.
Ob die MGV-Schutzschirmregelung auch in den kommenden Quartalen gilt, entscheidet die Vertreterversammlung jeweils in den kommenden Sitzungen.