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Abschlagszahlungen

Der Arzt erhält von der KVS einen Nachweis über die für ihn durchgeführte Honorarabrechnung.

Auf das zu erwartende Vierteljahreshonorar werden monatliche Vorauszahlungen geleistet.

Diese betragen 20 bis 25 % vom Gesamthonorar der letzten Vierteljahresabrechnungen. Bei Ärzten, die ihre Vertragspraxis neu beginnen, setzt die KVS monatliche Teilzahlungen unter Berücksichtigung des zu erwartenden Leistungsumfanges nach ihrem Ermessen fest (vgl. hierzu § 10 HVM gültig ab 1.1.2002).


Bankverbindungen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland

 

Bank 1 Saar:
IBAN DE27 5919 0000 0000 8520 07
BIC SABADE5SXXX
APO Bank:
IBAN DE 33 3006 0601 0101 0685 20
BIC DAAEDEDDXXX
Postbank:
IBAN DE02 5901 0066 0022 0126 67
BIC PBNKDEFF
Commerzbank:
IBAN DE73 5904 0000 0539 8284 00
BIC COBADEFF590

Sparkasse Saarbrücken:

IBAN DE24 5905 0101 0000 5605 40 
BIC  SAKSDE55XXX

 

 


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Höchstmögliche Transparenz beim Honorar für Kooperationen im Saarland

Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland bietet niedergelassenen Ärzten in Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und ortsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften bereits seit Einführung der „Lebenslangen Arztnummer“ (3/2008) die höchst mögliche Transparenz im Rahmen der Honorarabrechnung. Detailliere Informationen haben wir in einem Informationsblatt unter "Downloads" zusammengefasst.

 

 

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