Honorar
Vertrag Ärzte/UV-Träger - aktuelle Informationen
Vertrag Ärzte/UV-Träger - Archiv
Abschlagszahlungen
Der Arzt erhält von der KVS einen Nachweis über die für ihn durchgeführte Honorarabrechnung.
Auf das zu erwartende Vierteljahreshonorar werden monatliche Vorauszahlungen geleistet.
Diese betragen 20 bis 25 % vom Gesamthonorar der letzten Vierteljahresabrechnungen. Bei Ärzten, die ihre Vertragspraxis neu beginnen, setzt die KVS monatliche Teilzahlungen unter Berücksichtigung des zu erwartenden Leistungsumfanges nach ihrem Ermessen fest (vgl. hierzu § 10 HVM gültig ab 1.1.2002).
Bankverbindungen der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
Bank 1 Saar: IBAN DE27 5919 0000 0000 8520 07 BIC SABADE5SXXX | APO Bank: IBAN DE 33 3006 0601 0101 0685 20 BIC DAAEDEDDXXX |
Postbank: IBAN DE02 5901 0066 0022 0126 67 BIC PBNKDEFF | Commerzbank: IBAN DE73 5904 0000 0539 8284 00 BIC COBADEFF590 |
Sparkasse Saarbrücken: IBAN DE24 5905 0101 0000 5605 40 |
Weitere Informationen
Honorarverteilungsvertrag bis 2008
Regelleistungsvolumen bis 2014
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Höchstmögliche Transparenz beim Honorar für Kooperationen im Saarland
Die Kassenärztliche Vereinigung Saarland bietet niedergelassenen Ärzten in Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und ortsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften bereits seit Einführung der „Lebenslangen Arztnummer“ (3/2008) die höchst mögliche Transparenz im Rahmen der Honorarabrechnung. Detailliere Informationen haben wir in einem Informationsblatt unter "Downloads" zusammengefasst.