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Formulare - Aktuelle Infos

null Verwendung von Vermittlungscodes (Überweisung für dringliche Facharztbehandlung)

Seit 01.04.2019 wird in der Terminservicestelle (TSS) die Software „eTerminservice (eTS)“ verwendet. Bei der Ausstellung von Dringlichkeitsüberweisungen und PTV11 haben sich daher kleine Änderungen ergeben. Darüber hatten wir alle Praxen in persönlichen Anschreiben informiert. Es besteht weiterhin die Klassifizierung nach den Dringlichkeitsstufen. Nachfolgend haben wir die „alten“ und „neuen“ Regelungen auf einen Blick zusammengefasst.

Dringlich-keitsstufe

Bedeutung

Bisherige Regelung

Neue Regelung

Stufe 1

Notwendigkeit einer Facharztbehandlung innerhalb von 48 h

Vermittlung im Rahmen des direkten Kollegenkontaktes vom überweisenden Arzt

KEIN Überweisungscodeaufkleber!

Stufe 2

Notwendigkeit einer Facharztbehandlung innerhalb einer Woche

Vermittlung im Rahmen des direkten Kollegenkontaktes vom überweisenden Arzt

KEIN Überweisungscodeaufkleber!

Stufe 3

Termine, die innerhalb von 4 Wochen notwendig sind à Vermittlungsanspruch über die TSS

Kennzeichnung durch „3“ auf der Überweisung

Überweisungscodeauf-kleber hinter dem Feld „Überweisung an“ auf der Überweisung

PTV 11

Individuelle Patienteninformation
zur ambulanten psychotherapeutischen Sprechstunde

Ankreuzen des entsprechenden Feldes „zeitnah erforderlich“ auf dem PTV 11

  • Ankreuzen des entsprechenden Feldes „zeitnah erforderlich!“ auf dem PTV 11

plus

  • Kennzeichnung mit Überweisungscodeaufkleber im rechten oberen Feld des Formulars

Wir haben zusätzlich eine Übersicht als Praxismerkblatt erstellt. Dieses Merkblatt können Sie unter den "Anlagen" herunterladen.

Anlagen