Förderung Blockpraktikum
Das Blockpraktikum (auch Minifamulatur genannt) ist Bestandteil des Medizinstudiums und wird im zweiten Studienabschnitt, dem Klinischen Teil (5. bis 10. Semester) nach bestandenem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung absolviert. Neben Vorlesungen können laut der Approbationsordnung insbesondere praktische Übungen (z.B. Blockpraktika) und Seminare durchgeführt werden.
Die Förderung erfolgt in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro für die Ableistung eines Blockpraktikums gem. § 27 Abs. 4 der Approbationsordnung für Ärzte vom 27. Juni 2002 (ÄApprO 2002) in einer haus- oder fachärztlichen Praxis. Die Förderung wird erst ausgezahlt, wenn der Bewertungsbogen in unserem Haus eingegangen ist.
Der Bewertungsbogen wird dir nach korrekter Antragstellung postalisch zugesandt.
Deine Antragsunterlagen kannst du uns gerne auch per Mail (nachwuchs@kvsaarland.de) in einer zusammengefassten PDF-Datei zuschicken.
Deine Fragen beantworten wir dir auch gerne telefonisch, per Mail bzw. über das Kontaktformular.
Von Studierenden der Humanmedizin kann diese Förderung nur einmal beansprucht werden.
Antragsverfahren
Die Antragstellung hat durch den Studierenden im Laufe des Blockpraktikums zu erfolgen.
Interessiert? Weitere Information haben wir hier zusammengestellt...
Einzelheiten finden Sie in unserer Richtlinie der KV Saarland.
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