Blankoformularbedruckung
Der EDV-abrechnende Arzt oder Psychotherapeut kann - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind - jedes Formular im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit Ausnahme des Arzneiverordnungsblattes (Vordruck 16) mittels Laserdrucker alternativ auf Blankoformularpapier erzeugen. Das gilt für das Formular mitsamt den patientenbezogenen Eintragungen. Das bei diesem Verfahren zu verwendende Sicherheitspapier wird von den Kassen gestellt. Dem Arzt entstehen hierfür keine Kosten.
Die meisten Praxisverwaltungssysteme bieten die Blankoformularbedruckung an.
Lassen Sie sich doch von Ihrem PVS-Anbieter ein Angebot für die BFB unterbreiten. Dieser kann Ihnen auch sagen, welche Formulare eingebunden sind und mit welchen Laserdruckern gute Erfahrungen vorliegen.
Als Drucker für die BFB sind Laserdrucker vorgeschrieben. Zur Verwendung für die BFB sind nur Laserdrucker geeignet. Tintenstrahldrucker dürfen wegen der Gefahr der Verwischbarkeit des Aufdruckes nicht eingesetzt werden. Ein besonderes Zertifizierungsverfahren für die Laserdrucker ist nicht vorgeschrieben. Bevor Sie sich einen Laserdrucker anschaffen, fragen Sie doch bei Ihrem PVS-Betreuer nach, mit welchem Drucker gute Erfahrungen vorliegen.
Was müssen Sie tun, um am BFB-Verfahren teilzunehmen?
Sofern Ihr EDV-System von der Prüfstelle der KBV für die BFB zertifiziert ist, können Sie die BFB bei der KV Saarland anfordern. Dies erfolgt formlos schriftlich, per Fax, Briefpost oder E-Mail. Das Blanko-Sicherheitspapier erhalten Sie in der Formularausgabestelle der KVS.
Die vertraglichen Vorschriften
Die Vorschriften zur Blankoformularbedruckung (BFB) finden sich im Bundesmantelvertrag (§§ 34, 42 BMV). Die Einzelheiten sind in der Anlage 2 a des BMV (Vordruckvereinbarung für BFB) niedergelegt.
Die Softwarefirma muss jedes Formular, das im BFB-Verfahren erstellt wird, von der Prüfstelle der KBV zertifizieren lassen. Nur diese Formulare dürfen eingesetzt werden.
- Für den Ausdruck der Blankoformulare sind ausschließlich schwarze Farben zu verwenden. Als Drucker ist ein Laserdrucker zu benutzen. Komfortabel sind Laserdrucker mit drei oder vier Schächten, davon zwei für das Spezialpapier der Blankoformulare.
- Vor dem Ersteinsatz der Erzeugung der Blankoformulare müssen Sie der KV Saarland die Anwendung dieses Verfahrens mitteilen.
- Wenn Ihre Software die Voraussetzung erfüllt, erteilen wir Ihnen die Erlaubnis, die BFB anzuwenden.
Das BFB-Verfahren
Als Formular dient ein Blanko-Sicherheitspapier, das es in zwei Größen gibt: DIN A 4 und DIN A 5. Dieses Sicherheitspapier wird Ihnen von der Formularausgabestelle der KVS auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Besondere Merkmale, wie UV-Aufdruck auf der Rückseite und Wasserzeichen im Papier, erhöhen die Sicherheit. Zusätzlich wird auf das Formular ein zweidimensionaler Barcode gedruckt. Er enthält die Daten der Krankenversichertenkarte, ergänzt um weitere Angaben, wie Formularcode, Arztnummer und Ausstellungsdatum, insgesamt bis maximal 165 Zeichen. Dieser Barcode wird an eine bestimmte Position des Formulars gedruckt, in der Regel in den freien Raum über dem Feld für den Arztstempel. Ein so beschriftetes Formular kann auf einfache Weise gescannt werden, indem der positionierte Barcode gelesen wird.
Das Blankoformular muss nicht unbedingt in vollständig ausgefülltem Zustand gedruckt werden. Zwingend anzugeben sind (in der betreffenden Eingabemaske) nur die Daten, die auch Teil des Barcodes sind. Die übrigen Daten können auch manuell ergänzt werden. Angegeben werden muss insbesondere das Ausstellungsdatum, so dass die BFB nicht „auf Vorrat“ erfolgen kann.
Für die Erzeugung von Formularen im Rahmen der Psychotherapie gilt ein vereinfachtes Verfahren. Die PT-Formulare werden ohne Barcode und auf normales weißes DIN-A 4-Papier der Stärke 80 g/m² gedruckt.
Vorteile der Blankoformularbedruckung
Ob sich für Sie als „Formular-Produzent“ die BFB rechnet, hängt von Ihrer Praxis und deren EDV-Ausstattung ab.
- Ein Vorteil der BFB ist die Beschaffung und Bevorratung im Grundsatz nur noch dreier Formulare (Blankosicherheitspapier im DIN A 4- und DIN A 5-Format, Arzneiverordnungsblatt).
- Druckerprobleme infolge unterschiedlicher Papierstärken gehören der Vergangenheit an.
- Nach- bzw. Rückfragen wegen unleserlich ausgedruckten Formularen entfallen durch die deutlich höhere Qualität der Formularausdrucke.
- Sofern sämtliche patientenbezogenen Angaben des Formulars maschinell gedruckt werden, kann bei Formularen, denen Mehrfachschreibsätze zugrunde liegen, das für den Arzt vorgesehene Exemplar entfallen, da alle Daten bereits im EDV-System des Arztes vorhanden sind. Die aufwändige Archivierung der Durchschläge kann somit entfallen. Dies gilt auch für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (für den Arzt bestimmtes Exemplar). Durch den Ersatz der alten Nadeldrucker reduziert sich darüber hinaus der Geräuschpegel in der Praxis deutlich.