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Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung

ASV

 

Gemäß § 116b Abs. 6 Satz 1 SGB V können Leistungserbringer die Kassenärztliche Vereinigung gegen Aufwendungsersatz mit der Abrechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) beauftragen. Das entsprechende Formular zur Abrechnungsbeauftragung finden Sie im Bereich „Downloads“.

Anlagen