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Humane Affenpocken

Information vom 12.07.2022:

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat uns wie folgt um Information unserer Mitglieder gebeten:

Erste bestätigte Fälle von Affenpocken (MPX) im Saarland

„Mittlerweile sind die ersten bestätigten MPX-Fälle im Saarland bekannt. Daher gilt es nun wachsam zu sein und die Möglichkeiten einer Infektion mit Affenpocken bei den Differentialdiagnosen zu berücksichtigen. Wir möchten an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass bei einem Verdachtsfall in Bezug auf Affenpocken sowie die Arzt-Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG, als auch die Labor-Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 2 IfSG gilt.

Gemeinsam mit den Gesundheitsämtern und einem Expertengremium haben wir einen Ablaufplan erarbeitet, der das Vorgehen bei einem MPX-Verdachtsfall darstellt. Wichtig für Ihre Tätigkeit in der Praxis ist, dass Sie im Verdachtsfall umgehend das zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Kolleginnen und Kollegen dort stimmen mit Ihnen den weiteren Ablauf ab.

Eine Übertragung erfolgt vor allem bei engem körperlichen Kontakt (z.B. sexueller oder face-to-face-Kontakt). Die letzten Wochen haben gezeigt, dass sich vorwiegend Männer infizieren, die Sex mit Männern (MSM) haben, insbesondere in Konstellationen mit wechselnden Sexualpartnern.

Das Robert Koch-Institut stellt unter www.rki.de/Affenpocken zahlreiche aktualisierte Informationen zur Verfügung. Zur Befunddokumentation empfehlen wir eine Fotodokumentation von verdächtigen Hauteffloreszenzen.

Die STIKO hat am 21.06.2022 Empfehlungen zur Impfung gegen Affenpocken veröffentlicht. Geimpft werden sollen Personen im Rahmen einer Postexpositionsprophylaxe mit erhöhtem Risiko, sich mit Affenpocken angesteckt zu haben (nach bestätigtem Kontakt mit MPX), sowie Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen Kontakt zu einer infizierten Person oder zu infektiösen Laborproben besteht (sog. Indikationsimpfung).

Bei noch limitierter Impfstoffmenge wird die Impfung im Saarland zunächst für Kontaktpersonen angeboten. Die Indikation zur Impfung wird vom zuständigen Gesundheitsamt gestellt. Das Gesundheitsamt koordiniert dann ggf. die Impftermine mit den Betroffenen. Impfungen innerhalb eines Zeitfensters von 4 Tagen können eine Erkrankung verhindern, innerhalb von 14 Tagen die Symptome mildern. Deshalb ist es wichtig, die Indikation zur Impfung zeitnah nach Exposition zu stellen. Zur Veranschaulich des Ablaufs orientieren Sie sich bitte am Flussdiagramm….“


Information vom 09.06.2022:

Das Ministerium für  Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit hat uns wie folgt um Information unserer Mitglieder gebeten:

In Deutschland sind im Mai 2022 erste Fälle von Affenpocken identifiziert worden. Diese Fälle stehen in Zusammenhang mit weiteren Affenpockenfällen ohne Reiseanamnese in Endemiegebiete. Wir gehen davon aus, dass weitere Fälle in Deutschland zu erwarten sind.

Eine Gefährdung für die Gesundheit der breiten Bevölkerung in Deutschland wird nach derzeitigem Kenntnisstand als gering eingeschätzt. Um die Verbreitung des Virus einzudämmen und um eine effiziente Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, sind wir darauf angewiesen, dass Verdachtsfälle rasch erkannt werden.

Verlässliche Informationsquellen bietet das Robert Koch-Institut auf seiner Website: www.rki.de/Affenpocken

Hier finden Sie auch Antworten zu den häufig gestellten Fragen.

Sollten Sie einen Verdachtsfall mit Affenpocken in Ihrer Praxis haben, so gilt die Arzt-Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 5 IfSG und die Labor-Meldepflicht gemäß § 7 Abs. 2 IfSG.

In folgenden Fällen ist eine Labordiagnostik bei Verdacht auf eine Infektion mit Pockenviren indiziert:

  • entsprechende Symptome in Verbindung mit Tierkontakt bzw. Aufenthalt in Endemiegebieten
  • enger Kontakt zu einer nachweislich mit Affenpocken infizierter Person
  • bei unklaren pockenähnlichen Effloreszenzen auch ohne Reiseanamnese in Endemiegebiete

Beim Umgang mit potentiell infektiösen Patienten sind folgende Maßnahmen erforderlich:

  • Isolierung des Patienten von anderen in der Praxis befindlichen Patienten
  • Verwendung von Einwegkittel, Atemschutzmasken, Schutzbrillen und Einmalhandschuhen
  • anschließende Flächendesinfektion der Räumlichkeiten

Das Affenpockenvirus gehört in Deutschland zur Risikogruppe 3, weshalb der Umgang mit dem Virus nur in Laboren ab der Biologischen Schutzstufe 3 zugelassen ist.

Analog zu Windpocken oder Gürtelrose erfolgt die Abnahme von Probenmaterial mittels trockenem Tupfer und soll anschließend kühl gelagert werden.

Die Einsendung des Probenmaterials erfolgt an das Konsiliarlabor für Pockenviren:

Prof. Dr. Andreas Nitsche

Robert Koch-Institut

Seestraße 10

13353 Berlin

Tel.: 030 18 754 2313

Mail: nitschea@rki.de

Für den Transport des Probenmaterial folgt noch eine gesonderte Handreichung aus der Virologie in Homburg. 

Probenbegleitschein

Detaillierte Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts:

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/A/Affenpocken/Affenpocken.html


Weitere Informationen:

Klinischer Verdacht von Affenpocken - Flussdiagramm (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, jpg-Datei)

Affenpocken: Verdachtsabklärung und Maßnahmen, Orientierungshilfe für Ärztinnen und Ärzte - Flussdiagramm RKI (Stand: 09.06.2022) - Verlinkung zum RKI

Aktuelle Informationen Affenpocken - Flyer der BZgA und des RKI (pdf-Datei)

Empfehlungen für das Management von Kontaktpersonen zu einer an Affenpocken erkrankten Person (Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit)

 

Stand: 12.07.2022

Anlagen