AU-Feststellung in Videosprechstunden ab sofort möglich
Vertragsärzte können eine Arbeitsunfähigkeit (AU) bei ihren bekannten Patientinnen und Patienten jetzt auch in Videosprechstunden feststellen und entsprechend bescheinigen - ein Anspruch auf dieses Verfahren besteht für Versicherte aber nicht. Eine Krankschreibung ausschließlich auf Basis eines Telefonates, einer Chat-Befragung oder eines Online-Fragebogens ist explizit ausgenommen.
AU-Bescheinigung per Video für maximal sieben Tage
Eine Krankschreibung per Video kann bei erstmaliger Feststellung für maximal sieben Kalendertage ausgestellt werden. Danach muss der Patient die Praxis aufsuchen, falls er weiterhin krank sein sollte. In der Online-Sprechstunde ist eine Folgeverordnung nur erlaubt, wenn bereits zuvor aufgrund unmittelbar persönlicher Untersuchung durch den Vertragsarzt Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit festgestellt worden ist. Dann kann auch für einen längeren Zeitraum krankgeschrieben werden.
Generell gilt: Ist keine hinreichend sichere Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit per Videosprechstunde möglich, muss eine persönliche Untersuchung in der Praxis erfolgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte auf der Internetseite der KBV:
https://www.kbv.de/html/1150_47112.php
Stand der Information: 09.10.2020