Rückwirkende Regelung der GOP 01901 und 01904 zum 1. April 2020
Rückwirkende Regelung der GOP 01901 und 01904 zum 01. April 2020
Für die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01901 (Untersuchung vor Abruptio) und 01904 (Abruptio, medizinische oder kriminologische Indikation, operativ) gilt eine neue Regelung.
Demnach können die Gebührenordnungspositionen 01901 und 01904 rückwirkend zum 1. April 2020 im Behandlungsfall wieder nebeneinander berechnet werden.
Dadurch soll ermöglicht werden, dass eine Praxis in einem Quartal vor einem operativen Schwangerschaftsabbruch unter medizinischer oder kriminologischer Indikation (nach der GOP 01904) auch eine klinische Untersuchung durchführen kann, die den primären Leistungsinhalt der GOP 01901 darstellt.
Zum Leistungsinhalt der GOP 01901 und 01904 zählt die Beratung über die Bedeutung des Eingriffs sowie über Ablauf, Folgen und Risiken möglicher physischer und psychischer Auswirkungen (§ 218c des StGB). Vor diesem Hintergrund hat der Bewertungsausschuss in seiner 455. Sitzung am 11. Dezember 2019 die Nebeneinanderberechnung beider GOP im Behandlungsfall ausgeschlossen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Beschluss: