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Aktuelle Abrechnungstipps

null Neuer EBM ab 1. April 2020

Nach mehrjährigen Verhandlungen haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf eine „kleine“ EBM-Reform geeinigt. Neben einigen strukturellen Änderungen wurde die Bewertung aller Leistungen überprüft und an die aktuelle Kostenstruktur angepasst. Ein Ziel ist es, die sprechende Medizin zu fördern. Der neue EBM gilt ab 1. April 2020.

Die strukturellen Änderungen im EBM und die Hintergründe zu den vorgenommenen Bewertungsanpassungen stellen wir Ihnen unter dem unten angefügten Link zur Verfügung.

 

Sie beinhalten fachgruppenspezifische Übersichten der vorgenommenen strukturellen Anpassungen und eine Aufstellung der Leistungen mit dem höchsten Leistungsbedarf (TOP-Leistungen) sowie deren Bewertung vor und nach der Umsetzung der EBM-Weiterentwicklung.

Link neuer EBM ab 1. April 2020

 

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Themenseite der KBV im Internet:

www.kbv.de/html/weiterentwicklung-ebm.php

Anlagen