Kodieren: Verwendung Ersatzwert „UUU“ ab 01. Januar 2020 nicht mehr zulässig
Wir möchten Sie darüber informieren, dass zum 1. Januar 2020 die Verwendungsmöglichkeit des bisherigen Ersatzwertes „UUU“ als Kodierung aufgehoben und eine Neuregelung in den Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) aufgenommen wird.
Mit Inkrafttreten der Änderungsvereinbarung wird der Ersatzwert „UUU“ komplett entfallen und nicht mehr mit der ICD-Stammdatei ausgeliefert werden.
Zum Hintergrund: Der Ersatzwert „UUU“ (Definition: „Angabe einer ICD-10-GM-Schlüsselnummer nicht erforderlich“) ist kein Bestandteil der vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information veröffentlichten ICD-10-GM. Er ist nur für besondere Zwecke der vertragsärztlichen Versorgung anwendbar. Dies betrifft insbesondere die Abrechnungsdokumentation von Fachgruppen, die in-vitro-diagnostische Auftragsleistungen abrechnen. Dabei ist kein Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich und somit die Kenntnis oder Stellung einer Diagnose nur bedingt beziehungsweise nicht möglich. Dies betrifft insbesondere Laborärzte, Zytologen, Humangenetiker und Pathologen. Sofern von diesen Ärzten anhand der durchgeführten Diagnostik jedoch eine spezifische Diagnose gestellt werden kann beziehungsweise für die Abrechnung im EBM gefordert wird, ist diese zu kodieren.
Die Neuregelung in § 57a BMV-Ä sieht vor, dass in den nachfolgenden Konstellationen anstelle des jeweils spezifischen Diagnoseschlüssels nach ICD-10-GM regelhaft der ICD-Kode „Z01.7 Laboruntersuchung“ angegeben wird. Der Kode ist regelhalt mit dem Zusatzkennzeichen „G“ für die
Diagnosesicherheit zu versehen.
Konstellationen:
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Für Arztfälle in einer Arztpraxis, in denen in-vitro-diagnostische Untersuchungen der Abschnitte 11.4, 19.3, 19.4, 32.2, 32.3 EBM oder entsprechende Untersuchungen im Abschnitt 1.7 oder 8.5 des EBM ohne unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt durchgeführt werden, es sei denn, im EBM sind für die Abrechnung der Gebührenordnungspositionen speziellere Regelungen getroffen.
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Fallunabhängig für Fachärzte für Pathologie, Fachärzte für Neuropathologie, Fachärzte für Laboratoriumsmedizin sowie Fachärzte für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie.