Unsere Themen

Aktuelle Abrechnungstipps

null Soziotherapie: Erweiterung verordnungsfähiger Arztgruppen – ab dem 01. Oktober 2019

Zum 01. Oktober 2019 wird die Präambel 23.1 EBM erweitert. Ärztliche Psychotherapeuten, die einer Fachgruppe gemäß der ersten Bestimmung zum Abschnitt 30.8 angehören, können ab dem v. g. Zeitpunkt Verordnungsleistungen zur Soziotherapie (GOP 30810 und 30811) abrechnen.

Bezüglich der Finanzierung wurde aufgrund der Erweiterung der verordnungsfähigen Arztgruppen eine Verlängerung der befristeten extrabudgetären Vergütung bis zum 31. März 2021 beschlossen.

Anlagen