Optische Kohärenztomographie (OCT) zum 01. Oktober 2019
Zum 01. Oktober 2019 werden neue Leistungen für die optische Kohärenztomographie bei der neovaskulären altersbedingten Makuladegeneretion (nAMD) und beim Makulaödem im Rahmen der diabetischen Retinopathie (DMÖ) als vertragliche Methode in den Abschnitt 6.3 EBM aufgenommen.
Die neuen GOPen 06336 und 06337, jeweils für das rechte und das linke Auge zur Diagnostik
GOP | Bemerkung | Bewertung |
06336 | Optische Kohärenztomographie am rechten Auge zur Diagnostik gemäß Nr. 29 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- o. Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden der vertragsärztlichen Versorgung des G-BA | 399 Punkte |
06337 | Optische Kohärenztomographie am linken Auge zur Diagnostik gemäß Nr. 29 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- o. Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden der vertragsärztlichen Versorgung des G-BA | 399 Punkte |
Durchführung der OCT
Für die Durchführung der OCT zur Therapiesteuerung werden zusätzlich die GOPen 06338 und 06339 neu aufgenommen. Die v. g. GOPen sind neben den bereits im EBM bestehenden Begleitleistungen (GOP 06334 und 06335) der intravitrealen Medikamenteneingabe (IVM) bis zu 6-mal im Krankheitsfall berechnungsfähig. Da die Leistungen im Zeitraum von 3 Wochen nach der IVM nicht berechnet werden können, ist das Datum der letzten IVM bei der Abrechnung anzugeben. Zudem sind die GOPen 06338 und 06339 entsprechend der Qualitätssicherungsvereinbarung der IVM innerhalb von 26 Tagen einmal berechnungsfähig.
GOP | Bemerkung | Bewertung |
06338 | Optische Kohärenztomographie am rechten Auge zur Therapiesteuerung gemäß Nr. 29 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- o. Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA | 399 Punkte |
06339 | Optische Kohärenztomographie am linken Auge zur Therapiesteuerung gemäß Nr. 29 der Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- o. Behandlungsmethoden“ der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung des G-BA | 399 Punkte |
Die Finanzierung der neuen Leistungen erfolgt zunächst extrabudgetär.