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null Plausibilitätsprüfung zum 3. Quartal 2019

Anpassung Anhang 3 bei psychotherapeutischen Leistungen aufgrund eines BSG-Urteils

Aufgrund eines Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 24. Oktober 2018 bestand Anpassungsbedarf im Anhang 3 EBM bei den psychotherapeutischen Leistungen. Das BSG ist in dem Urteil zu dem Ergebnis gelangt, dass bei psychotherapeutischen Leistungen eine die Kalkulationszeit übersteigende Prüfzeit nicht für eine Prüfung nach Tageszeitprofilen geeignet ist, nachdem bestimmte Tätigkeiten typischerweise nicht an einem festgelegten Arbeitstag anfallen (Reflexion und Supervision).

Die vollständige Information können Sie als pdf-Datei unter den Anlagen herunterladen.

Anlagen