Anpassungen des Darmkrebsscreenings
Zum Start des organisierten Darmkrebsscreenings am 19. April 2019 hat der Bewertungsausschuss den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) angepasst. Nach dem Beschluss erhalten Ärzte für die Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms dann eine höhere Vergütung:
Die Bewertung der Gebührenordnungsposition (GOP) 01740 wird aufgrund eines höheren Beratungsaufwandes von 103 auf 115 Punkte angehoben. Zudem können Ärzte das Gespräch künftig bereits mit Patienten ab 50 Jahren führen, bislang war dies erst ab 55 Jahren möglich. Dabei haben Versicherte einmalig Anspruch auf Informationen über das Gesamtprogramm zur Früherkennung von Darmkrebs. Die Vergütung der GOP 01740 erfolgt wie bisher extrabudgetär.
Zur Klarstellung der Abrechnungsfähigkeit der Abklärungskoloskopie gemäß § 8 des besonderen Teils II. der Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) wurden Abrechnungsanmerkungen in die GOP 01741 und 13421 aufgenommen.
Die Abrechnung von Abklärungskoloskopien, die im Anschluss an einen positiven Test auf occultes Blut im Stuhl durchgeführt wurden, erfolgt weiterhin über die GOP 13421.
Hintergrund: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 19. Juli 2018 die Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme beschlossen. Sie ist drei Monate später in Kraft getreten und gemäß der Übergangsregelung (Teil II. § 15 oKFE-RL) ab dem 19. April dieses Jahres anzuwenden. Die Regelungen in der alten Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL bis 18. April 2019) zum Darmkrebsscreening werden dabei im Wesentlichen durch die oKFE-RL abgelöst.
Die Darmkrebsfrüherkennung ist das erste organisierte Programm, das im Rahmen dieser Richtlinie umgesetzt wird. Es sieht unter anderem vor, dass die Krankenkassen ihre Versicherten ab Juli regelmäßig zu dem Screening einladen. Neu ist ferner, dass Männer bereits ab einem Alter von 50 Jahren Anspruch auf eine Koloskopie haben, da sie ein höheres Risiko als Frauen haben, an Darmkrebs zu erkranken. Zudem sieht die neue Darmkrebsfrüherkennung eine einmalige ausführliche Information der anspruchsberechtigten Versicherten über das Programm anhand einer gedruckten Versicherteninformation vor.
Weitere Informationen finden Sie in der PraxisInfo der KBV in der Anlage zu diesem Textbeitrag.