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Aktuelle Abrechnungstipps

null Übergangsfrist zur Gesundheitsuntersuchung

Mit Rundschreiben vom 09.04.2019 hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitgeteilt, dass sich die KBV mit dem GKV-Spitzenverband in puncto Untersuchungsintervalle für Versicherte ab 35 Jahre bei der neu gestalteten Gesundheitsuntersuchung auf eine Übergangsregelung verständigt hat.

Diese sieht vor, dass für Versicherte, bei denen im Jahr 2017 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt wurde, die Wiederholungsuntersuchung bis zum 30. September 2019 terminiert sein kann. Ärzte, die bereits entsprechende Termine vereinbart haben, müssen diese nicht um ein Jahr verschieben.

Für alle gesetzlich Versicherten ab 35, bei denen die letzte Gesundheitsuntersuchung im Jahr 2018 (und später) stattgefunden hat, gilt das neue dreijährige Untersuchungsintervall: Wurde 2018 eine Gesundheitsuntersuchung durchgeführt, kann der nächste Check-up wieder ab dem Jahr 2021 erfolgen. Versicherte, die 2019 den Check-up wahrnehmen, haben 2022 wieder Anspruch auf die Untersuchung.  

Die Merkblätter bzw. die Erläuterung zur Abrechnung der Gesundheitsuntersuchung im Mitgliederbereich unserer Homepage sind dementsprechend angepasst.

Bitte melden Sie sich dazu auf unserer Internetseite www.kvsaarland.de mit Ihren Zugangsdaten des Online-Portals an. Das entsprechende Merkblatt finden Sie im Abrechnungshandbuch des Bereichs Abrechnung.

https://www.kvsaarland.de/group/mitgliederbereich/merkblatter-abrechnung-und-gebuhrenordnung

Ansprechpartner

Service Center                                                                  

E-Mail: servicecenter@kvsaarland.de

Diese Information wurde am 10.04.2019 per Fax-News an die Mitglieder der KV Saarland verschickt.

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