EBM-Änderungen zum 01.01.2019
Die nachfolgende Information sowie die beiden als Downloads eingefügten Dokumente wurden mit Sonderrundschreiben vom 10.01.2019 an die saarländischen Praxen verschickt:
Der Bewertungsausschuss (BA) hat Ende Dezember mehrere EBM-Beschlüsse gefasst, über die wir Sie gerne informieren möchten.
Die wichtigsten Inhalte dieser Beschlüsse haben wir Ihnen auf dem beigefügten Sonderrundschreiben „EBM-Änderungen zum 1. Januar 2019 “ zusammengefasst. Folgende Themen werden dabei detailliert erläutert:
- Änderung der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung
- Anpassung der Onkologie-Vereinbarung
- Streichung der Ankündigung einer Qualitätssicherungsvereinbarung zu den GOPen 11235 und 11236 EBM
- Aufnahme der GOP 19461 in Verbindung mit der Erweiterung des Anwendungsgebietes für den Wirkstoff Osimertinib (Tagrisso®)
- Osteodensitometrie wird höher vergütet
- Extrakorporale Stoßwellentherapie bei Fasciitis plantaris für Fachärzte für Orthopädie, Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin
- Bauchaortenaneurysmenscreening
- Samstagszuschlag
- Mitbetreuung eines Patienten bei Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase - Abschnitt 37.4 EBM
- Aufnahme des Zweitmeinungsverfahrens in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
Zudem haben wir das neue Merkblatt „Neugestaltung der Gesundheitsuntersuchung - Detailerklärung „Check-up“ bei den Downloads eingestellt.