Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve bei koronarer Herzkrankheit
Der Bewertungsausschuss (BA) hat zum 1. Oktober 2018 die Messung der myokardinalen fraktionellen Flussreserve (FFR) bei Patienten mit koronarer Herzkrankheit als neue Untersuchungsmethode in den EBM aufgenommen. Dazu wird die GOP 34298 als Zuschlag zur GOP 34291 (Herzkatheteruntersuchung Koronarangiographie) in den Abschnitt 34.2.9 EBM aufgenommen.
Die Leistung ist mit 980 Punkten bewertet und einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig. Zur Abbildung der erforderlichen Sachkosten erfolgte die Aufnahme der Kostenpauschale 40301 in den Abschnitt 40.6. Die „Kostenpauschale für die Durchführung der Leistung entsprechend der GOP 34298“ ist mit 660 Euro bewertet. Sie enthält alle Sachkosten, einschließlich der Kosten für Kontrastmittel und Sprechstundenbedarf.
Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich
Die Messung darf nur von Fachärzten für Innere Medizin und Kardiologie durchgeführt werden, die über eine Genehmigung der KV Saarland zur Durchführung der Leistungen nach der QS-Vereinbarung zur invasiven Kardiologie (gemäß § 135 Absatz 2 SGB V) verfügen.
Übergangsregelung:
Die Aufnahme der GOP 34298 in den EBM wird verbunden mit dem Ziel der Anpassung der QS-Vereinbarung bis spätestens zum 1. Januar 2019. Hierzu wurde folgende Übergangsregelung vereinbart, die bis zum 31. Dezember 2018 gilt: Demnach ist die GOP 34298 dann berechnungsfähig, wenn eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung nach der QS-Vereinbarung zur invasiven Kardiologie in der Fassung vom 26. September 2012 vorliegt. (in Kraft getreten am 1. Januar 2013).