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Aktuelle Abrechnungstipps

null Hyperbare Sauerstofftherapie bei schwerem diabetischem Fußsyndrom

Die hyperbare Sauerstofftherapie wird zum 1. Oktober 2018 als neuer Abschnitt 30.2.2 in den EBM aufgenommen. Patienten mit schwerem diabetischem Fußsyndrom können jetzt ambulant mit der hyperbaren Sauerstofftherapie behandelt werden. Die ärztlichen Aufwände werden durch die folgenden neuen GOPen abgebildet. Die Vergütung der Leistungen erfolgt mit Ausnahme der GOP 30214 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

 

GOP

Erläuterung

Bewertung

30210

Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom vor Überweisung an ein Druckkammerzentrum

64

Punkte

30212

Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom vor Überweisung an ein Druckkammerzentrum

343

Punkte

30214

Betreuung eines Patienten zwischen den Druckkammerbehandlungen

140

Punkte

30216

Untersuchung auf Eignung und Feststellung der Druckkammertauglichkeit vor der ersten Druckkammersitzung für die hyperbare Sauerstofftherapie

323

Punkte

30218

Hyperbare Sauerstofftherapie

1173

Punkte

 

 

Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich

Die Abrechnung der Leistungen 30216 und 30218  EBM ist erst nach Erteilung einer Genehmigung der KV Saarland zur Durchführung der hyperbaren Sauerstofftherapie zulässig.

 

Übergangsregelung: Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Anforderungen des Anhangs zum Abschnitt 30.2.2 erfüllt sind. Dieser wurde ebenfalls zum 1. Oktober 2018 beschlossen und regelt bis zum Inkrafttreten einer QS-Vereinbarung (gemäß § 135 Abs. 2 SGB V) die fachliche Qualifikation sowie die personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die hyperbare Sauerstofftherapie.

 

Sofern Sie Leistungen nach den GOP 30216 und 30218 EBM abrechnen möchten, bitten wir um Mitteilung. Wir werden Ihnen dann das entsprechende Antragsformular zukommen lassen.

Anlagen