Hyperbare Sauerstofftherapie bei schwerem diabetischem Fußsyndrom
Die hyperbare Sauerstofftherapie wird zum 1. Oktober 2018 als neuer Abschnitt 30.2.2 in den EBM aufgenommen. Patienten mit schwerem diabetischem Fußsyndrom können jetzt ambulant mit der hyperbaren Sauerstofftherapie behandelt werden. Die ärztlichen Aufwände werden durch die folgenden neuen GOPen abgebildet. Die Vergütung der Leistungen erfolgt mit Ausnahme der GOP 30214 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.
GOP | Erläuterung | Bewertung |
30210 | Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom vor Überweisung an ein Druckkammerzentrum | 64 Punkte |
30212 | Indikationsüberprüfung eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom vor Überweisung an ein Druckkammerzentrum | 343 Punkte |
30214 | Betreuung eines Patienten zwischen den Druckkammerbehandlungen | 140 Punkte |
30216 | Untersuchung auf Eignung und Feststellung der Druckkammertauglichkeit vor der ersten Druckkammersitzung für die hyperbare Sauerstofftherapie | 323 Punkte |
30218 | Hyperbare Sauerstofftherapie | 1173 Punkte |
Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich
Die Abrechnung der Leistungen 30216 und 30218 EBM ist erst nach Erteilung einer Genehmigung der KV Saarland zur Durchführung der hyperbaren Sauerstofftherapie zulässig.
Übergangsregelung: Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Anforderungen des Anhangs zum Abschnitt 30.2.2 erfüllt sind. Dieser wurde ebenfalls zum 1. Oktober 2018 beschlossen und regelt bis zum Inkrafttreten einer QS-Vereinbarung (gemäß § 135 Abs. 2 SGB V) die fachliche Qualifikation sowie die personellen, räumlichen und organisatorischen Voraussetzungen für die hyperbare Sauerstofftherapie.