Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung aus Ärzte- und Krankenkassenvertretern
Die vertragsärztliche und –psychotherapeutische Tätigkeit obliegt dem zuständigen Zulassungsausschuss, wobei es sich dabei um ein selbständiges und nicht weisungsgebundenes Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung handelt.
Nach § 96 SGB V setzt sich der Zulassungsausschuss paritätisch aus Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland und der Landesverbände der Krankenkassen zusammen.
Der Zulassungsausschuss Ärzte ist paritätisch mit je drei Vertretern der Ärzte und der Krankenkassen besetzt, wobei im Zulassungsausschuss Psychotherapeuten mit drei Ärzten, zwei psychologischen Psychotherapeuten, einem Kinder- und Jugendlichentherapeuten und sechs Vertretern der Krankenkassen in erweiterter Besetzung vertreten sind. Den Vorsitz führt ein Vertreter der Ärzte und der Krankenkassen im Wechsel.
Der Zulassungsausschuss entscheidet und beschließt unter Berücksichtigung der Vorgaben des Sozialgesetzbuches (SGB V) und der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) unter anderem über:
- Zulassung von Vertragsärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Medizinischen Versorgungszentren
- Ermächtigung von Ärzten beziehungsweise Institutionen
- Beschränkung auf den hälftigen Versorgungsauftrag
- Praxiskooperationen (Berufsausübungsgemeinschaften)
- Anstellung von Ärzten oder Psychotherapeuten
- Umwandlung einer Anstellung in eine Zulassung
- Verlegung eines Praxissitzes
- Wechsel bzw. Erweiterung des Fachgebiets
- Ruhen der Zulassung
- Entziehung einer Zulassung beziehungsweise Widerruf von Ermächtigungen
- Nachbesetzungsverfahren
Antragsformulare und Informationen zu den einzureichenden Unterlagen für die Sitzung des Zulassungsausschusses erhalten Sie unter Links und Verweise oder hier.
Sitzungstermine 2024
Für das Jahr 2024 sind durch den Zulassungsausschuss für Ärzte folgende Sitzungstermine – jeweils an einem Mittwoch-Nachmittag (in der Regel ab 16:30 Uhr) festgelegt worden:
Zulassungsausschuss für Ärzte:
07. Februar 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 27. Dezember 2023
13. März 2024
20. März 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 31. Januar 2024
24. April 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 13. März 2024
15. Mai 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 03. April 2024
12. Juni 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 02. Mai 2024
10. Juli 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 29. Mai 2024
11. September 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 31. Juli 2024
16. Oktober 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 04. September 2024
13. November 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 02. Oktober 2024
11. Dezember 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 30. Oktober 2024
Zulassungsausschuss für Beschlussfassungen in Angelegenheiten der Psychotherapeuten:
28. Februar 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 17. Januar 2024
22. Mai 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 17. April 2024
28. August 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 17. Juli 2024
27. November 2024
Abgabefrist der Antragsunterlagen: 16. Oktober 2024
Ggf. erforderliche Änderungen werden rechtzeitig veröffentlicht.
Die Zusammenstellung der Tagesordnung und somit die Aufnahme von Anträgen in Sitzungen erfolgt ausschließlich durch die Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Antragsformulare erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses. Die am häufigsten verwendeten Antragsformulare finden Sie am Ende dieser Seite unter den “Links und Verweise”.
Zulassungsausschuss für Ärzte
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Postfach 10 16 43
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Per Kontaktformular: Thema “Sicherstellung/ Niederlassung”
Beratungsservice der KVS
Sollten Sie Fragen zu den Möglichkeiten der vertragsärztlichen bzw. vertragspsychotherapeutischen Tätigkeit und zu den Formalitäten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nähere Informationen über die unterschiedlichen Niederlassungs- und Kooperationsformen (z.B. Zulassung, Anstellung) finden Sie in der Rubrik “Formen der Niederlassung”.