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TSVG

null Terminservice- und Versorgungsgesetz

 

Patientinnen und Patienten sollen schneller Termine beim Arzt oder Psychotherapeuten bekommen. Das ist ein Ziel des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG), das seit 11. Mai 2019 in Kraft ist. Für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten ist das mit einem höheren Aufwand verbunden. Deshalb sieht das Gesetz eine zusätzliche Vergütung vor.

Um diese TSVG-Konstellationen geht es bei der extrabudgetären Vergütung:

  • Terminvermittlung durch die Terminservicestellen (TSS):
    • TSSTerminfall
    • TSSAkutfall
  • Terminvermittlung durch den Hausarzt beim Facharzt: Abrechnung Facharzt
  • Hausarztvermittlungsfall: Abrechnung Hausarzt
  • Offene Sprechstunde

Vergütung und neue Leistungen

In allen TSVG-Konstellationen erfolgt die Vergütung extrabudgetär. Das heißt, die gesamte Behandlung des Patienten – durch eine Arztgruppe – wird in dem Quartal zu festen Preisen bezahlt. Ausgenommen sind lediglich Laboruntersuchungen. Zusätzlich gibt es extrabudgetäre Zuschläge auf die Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschale beim TSS-Terminfall und beim TSS-Akutfall. Hausärzte, die in dringenden Fällen einen Termin beim Facharzt vermitteln, erhalten dafür ebenfalls einen Zuschlag.

 

Merkblätter

Die Abrechnung der einzelnen Konstellationen haben wir Ihnen in Merkblättern zusammengefasst.

Merkblatt Offene Sprechstunde

Merkblatt TSS-Akutfall

Merkblatt TSS-Terminfall

Anlagen