Telemonitoring bei Herzinsuffizienz durch ein telemedizinisches Zentrum (TMZ)

Das Telemonitoring soll die Versorgung von Patienten mit einer fortgeschrittenen Herzinsuffizienz durch eine lückenlose Betreuung verbessern. Dabei werden medizinische Daten von Patienten an ein telemedizinisches Zentrum (TMZ) übermittelt, dort fachlich bewertet und bei Bedarf an die Ärzte weitergeleitet, die primär für die Behandlung zuständig sind (PBA). Kardiologen in der Funktion eines TMZ benötigen eine Abrechnungsgenehmigung.

Genehmigungsvoraussetzungen beziehungsweise eventuelle Voraussetzungen zur Aufrechterhaltung der Genehmigung entnehmen Sie bitte aus den entsprechenden Regularien.

Innere Medizin und Kardiologie
13583
Anleitung und Aufklärung durch ein Telemedizinzentrum zum Telemonitoring bei Herzinsuffizienz
13584
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat
13585
Zuschlag zur GOP 13584 für das intensivierte Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels kardialem Aggregat
13586
Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externen Messgeräten
13587
Zuschlag zur GOP 13586 für das intensivierte Telemonitoring bei Herzinsuffizienz mittels externen Messgeräten