Sozialpsychiatrie

Diese Vereinbarung über besondere Maßnahmen fördert eine sozialpsychiatrische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren. Die seit dem 1. Januar 2019 gültige Vereinbarung sieht eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, sowie Kinderärzten, Nervenärzten und Psychiatern mit mindestens zweijähriger Weiterbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie und komplementären Berufen, wie Heilpädagogen und Sozialarbeitern, vor. Dabei besteht eine Obergrenze von 400 Patienten pro Praxis in einem Quartal, die aber auch Ausnahmen zulässt, wenn die Versorgung in der Region nicht sichergestellt wäre.

Im Bereich „Dokumente“ finden Sie die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung.

Stand 01/01/2019