Lieferengpass bei Paracetamol-haltigen Fiebersäften und auch bei Ibuprofen-haltigen Kinderarzneimitteln - Lieferengpass bei Paracetamol-haltigen Fiebersäften und auch bei Ibuprofen-haltigen Kinderarzneimitteln
Bei Paracetamol-haltigen Fiebersäften für Kinder gibt es aktuell einen Versorgungsengpass. Durch die Unterversorgung mit Paracetamol-haltigen Fiebersäften kam es zu einer vermehrten Nutzung von alternativen Darreichungsformen wie Zäpfchen, aber auch von anderen Wirkstoffen wie Ibuprofen. Das hat zu einem Versorgungsengpass auch bei diesen Produkten geführt.
Zwar haben Hersteller bei diesen Arzneimitteln eine Erhöhung der Produktion angekündigt, der Engpass wird aber voraussichtlich bis in den Herbst hinein andauern.
In Abstimmung zwischen BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte), dem GKV -Spitzenverband, der ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) und der KBV (Kassenärztlichen Bundesvereinigung) kann als Kompensationsmaßnahme auf die Fertigung von individuellen Rezepturarzneimitteln auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken zurückgegriffen werden. Die aktualisierte Information zur eingeschränkten Verfügbarkeit und einer individuellen Rezeptur kann unter folgendem LINK eingesehen werden:
Pressemitteilung der KV Saarland vom 06.02.2023:
Keine Regresse für Ärzte aufgrund von Engpässen und damit verbundenen Mehrkosten bei fiebersenkender Medikation für Kinder
Über den Jahreswechsel ist es nicht nur im Saarland zu Lieferengpässen bei paracetamol- und ibuprofenhaltigen Fertigarzneimitteln, insbesondere bei Fiebersäften für Kinder, gekommen.
In diesem Zeitraum mussten die entsprechenden Arzneimittel vom Apotheker teilweise selbst hergestellt oder aus dem Ausland importiert werden. Dies führte teilweise zu höheren Kosten.
In einer vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit initiierten Konferenz wurde Mitte Januar das Problem mit den betroffenen Beteiligten im Gesundheitswesen erörtert (Apothekerkammer, Ärztekammer, Kassenärztliche Vereinigung und den Krankenkassen).
Zwischenzeitlich konnte eine entsprechende Vereinbarung mit den Krankenkassen im Saarland getroffen werden, nach der im Zeitraum vom 01.12.2022 bis 28.02.2023 die ggf. entstandenen Mehrkosten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung berücksichtigt werden und damit nicht zu Regressen bei den verordnenden Vertragsärzt:innen führen.