Fortbildung VERAH

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Der Zuschuss für die Fortbildung zur nicht-ärztlichen Praxisassistenz soll einen Anreiz setzen, eine nicht-ärztliche Praxisassistenz anzustellen. Eine nicht-ärztliche Praxisassistenz im Sinne dieser Richtlinie ist ein(e) Arzthelfer(in) bzw. Medizinische(r) Fachangestellte (MFA), der/die erfolgreich eine Fortbildung durchlaufen hat, die mindestens dem Fortbildungscurriculum „Versorgungsassistent in der Hausarztpraxis – VERAH®“ des Instituts für hausärztliche Fortbildung im Deutschen Hausärzteverband (IhF) e.V. entspricht.

Durch hochqualifizierte Unterstützungsleistungen einer nicht-ärztlichen Praxisassistenz soll der Vertragsarzt in seiner Arbeit entlastet und es ihm so ermöglicht werden, seine Versorgungstätigkeit unter Berücksichtigung der konkreten Versorgungsbedürfnisse vor Ort zu steigern.

Es stehen maximal 40 Förderungen pro Kalenderjahr zur Verfügung.

Einzelheiten finden Sie in unserer Richtlinie der KV Saarland.

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