Famulatur - Famulatur
Der Zuschuss zur Famulatur in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung soll für Studierende der Humanmedizin einen Anreiz setzen, sich ein umfassenderes Bild über die vielfältigen Aufgaben eines Vertragsarztes, v.a. in ländlichen Gebieten, zu machen. Er dient dazu, die finanziellen Belastungen zu reduzieren, die im Rahmen der Famulatur für den Studierenden anfallen können (z.B. Fahrtkosten, Unterkunft).
Die Förderung erfolgt in Form einer Einmalzahlung in Höhe von 500 Euro für die Ableistung des einmonatigen Famulatur-Abschnitts in einer haus- oder fachärztlichen Praxis.
Wird die Famulatur in einer Gemeinde, die weniger als 10.000 Einwohner hat, absolviert, erhöht die KV Saarland den Förderbetrag um 200,00 €. Somit beläuft sich die Förderung auf 700,00 €.
Folgende Gemeinden haben eine Einwohnerzahl von unter 10.000:
Friedrichsthal, Grossrosseln, Perl, Weiskirchen, Merchweiler, Nalbach, Wallerfangen, Bous, Ensdorf, Gersheim, Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal.
Die Förderung wird erst ausgezahlt, wenn der Bewertungsbogen in unserem Haus eingegangen ist.
Der Bewertungsbogen wird dir nach korrekter Antragstellung postalisch zugesandt.
Deine Antragsunterlagen kannst du uns gerne auch per Mail (nachwuchs@kvsaarland.de) in einer zusammengefassten PDF-Datei zuschicken.
Deine Fragen beantworten wir dir auch gerne telefonisch, per Mail bzw. über das Kontaktformular.
Der Zuschuss zur Famulatur kann von Studierenden der Humanmedizin maximal zweimal beansprucht werden.
Antragsverfahren
Die Antragstellung hat durch den Studierenden spätestens im Laufe der Famulatur zu erfolgen.
Interessiert? Weitere Information haben wir hier zusammengestellt...
Den passenden Famulaturplatz finden
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Ablauf der Famulatur
Die Famulatur ist Bestandteil des Medizinstudiums und wird im zweiten Studienabschnitt, dem Klinischen Teil (5. bis 10. Semester) nach bestandenem ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung absolviert. Zweck einer Famulatur ist es, sich mit der ärztlichen Patientenversorgung in Einrichtungen der ambulanten und stationären Krankenversorgung vertraut zu machen. Die Famulatur in der ambulanten Versorgung bietet jungen Medizinern hervorragende Möglichkeiten, den Praxisalltag kennenzulernen und wichtige Praxiserfahrung in der vertragsärztlichen Patientenversorgung zu sammeln.
In Deutschland sind nach der Approbationsordnung für die Famulatur insgesamt vier bis maximal fünf Monate vorgesehen, welche in der vorlesungsfreien Zeit, also in den Semesterferien, abzuleisten sind:
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ein Monat in der ambulanten Patientenversorgung
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ein Monat in einer Einrichtung der hausärztlichen Versorgung
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zwei Monate in einem Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung
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ein Monat wahlweise in einer ambulanten oder stationären Einrichtung
Vertragsärzte, die im Saarland für den Medizinnachwuchs einen Famulaturplatz zur Verfügung stellen möchten, können die Famulaturbörse der KV Saarland nutzen.
Einzelheiten finden Sie in unserer Richtlinie der KV Saarland.
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