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Verordnung

null Erweiterte Substitution von Arzneimitteln in Apotheken bis 31. Juli 2023 verlängert

Die ursprünglich bis zum 07. April 2023 befristete Sonderregelung der SARS-CoV-2-AMVV wurde bis zum 31. Juli 2023 verlängert.

Ist das verordnete Arzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig oder lieferbar, so darf ohne Arztrücksprache ein vorrätiges, wirkstoffgleiches Arzneimittel abgegeben werden. Die Gesamtmenge des Wirkstoffs darf hier nicht überschritten werden.

Die Verlängerung dient der Überbrückung bis zum Umsetzen des geplanten Gesetzes zur Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zu Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln (ALBVVG). 

Anlagen