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null Zuschuss für Leistungen des Praxisbudgets

Voraussetzung für den Zuschuss:

  • vertragsärztliche Tätigkeit in einem Planungsbereich, für den der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt hat (Fördergebiet gem. § 2 Abs. 1 Bst. (a) und (b))

  • Zugehörigkeit zu einer Fachgruppe, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt hat

Umfang und Höhe der Förderung:

  • die Förderung erfolgt in Form einer quartalsweisen finanziellen Zuwendung im Rahmen der Honorarverteilung

  • die Höhe der Förderung ist abhängig von dem Verhältnis der angeforderten Leistungsmenge (ANF) zur ausgezahlten Leistungsmenge (AUS) der Praxis und davon, ob die Praxis in einem unterversorgten oder drohend unterversorgten Mittelbereich liegt

  • die Förderung erfolgt antragsunabhängig für Vertragsarztpraxen, welche die Voraussetzungen erfüllen

Der Zuschuss für Leistungen des Praxisbudgets möchte die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit in einem

Fördergebiet gem. § 2 Abs. 1 Bst. (a) und (b) attraktiv gestalten und

eine Beendigung der vertragsärztlichen Tätigkeit durch Zulassungsverzicht und Praxisaufgabe von bereits im

Fördergebiet tätigen Vertragsärzten abwenden. Zentrales Ziel dabei ist die Aufrechterhaltung der vertragsärztlichen Versorgung.

Einzelheiten finden Sie in unserer Richtlinie der KV Saarland (insbes. Anlage 4). Sie finden diese am Seitenende unter „Anlagen“.

 

 

Anlagen